Informationen zur Presbyteriumswahl 2024

Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)
(Langfassung als Aushang)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 8 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 2 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.

Vordrucke hierfür erhalten Sie bei den PresbyterInnen oder in den Gemeindebüro, Markt 33 und Hofstraße 60, 41363 Jüchen. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde Markt 33 und Hofstraße 60, 41363 Jüchen abgegeben werden.

(bei Bildung von Wahlbezirken)

Das Presbyterium hat die Kirchengemeinde in 2 Wahlbezirke eingeteilt.

Für jeden Wahlbezirk werden die Presbyterinnen und Presbyter getrennt gesucht:

Wahlbezirk 1, Jüchen (KRO 190401), 4 Presbyterinnen oder Presbyter (Beschreibung des Wahlbezirkes) (Anzahl)

Wahlbezirk 2, Otzenrath-Hochneukirch (KRO 190402), 4 Presbyterinnen oder Presbyter (Beschreibung des Wahlbezirkes) (Anzahl)

Die Vorgeschlagenen werden daher dem Wahlbezirk zugeordnet, der ihrem Wohnort entspricht. Alle Vorschläge werden wahlbezirksweise auf einem Stimmzettel zusammengefasst. Damit kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde Kandidatinnen und Kandidaten aller Wahlbezirke wählen.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann festgelegt werden, dass die wahlberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde nur in ihrem Wahlbezirk Stimmrecht haben.

Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

  • Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
  • zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
  • am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro Markt 33 und Hofstraße 60, 41363 Jüchen ausgelegt.

Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.