Stiftung

Wir in der Evangelischen Kirchengemeinde Jüchen blicken stolz auf unsere jahrhundertealte Tradition zurück. Auch in Zukunft wollen wir eine lebendige und offene, selbstständige Gemeinde bleiben.

 

Die Zeiten ändern sich: Die Gemeindegliederzahl sinkt, das Finanzaufkommen geht spürbar zurück. Gemeinden werden zusammengelegt, d.h. aufgelöst. Die innere Beziehung der jungen Generation zur Institution Kirche und auch zu deren Werten nimmt ab, ebenso die Lobby der Konfessionen auf der Ebene europäischer Politik. Viele Gemeinden sehen dieser Entwicklung nicht tatenlos zu. Was können wir tun, damit das Gemeindeleben – zumindest die Kernaufgaben – auch in Zukunft, d.h. langfristig finanziert werden können? Diese Frage stellen auch wir uns vor Ort. Dem Beispiel einer beträchtlichen Anzahl von Kirchengemeinden folgten auch wir ganz bewusst: Durch eine Grundstücksentschädigung im Zusammenhang des Neubaugebietes Auenfeld konnten wir 2008 Gemeindevermögen in eine Stiftung einbringen.

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine sehr langfristig angelegte Einrichtung. Am Anfang steht eine Stiftungssatzung und ein Stiftungskapital. Ziel ist es, durch Zustiftungen (Geld, Sachzuwendungen, Immobilien, Aktien, Erbschaften) das Vermögen zu erhöhen und mit den Erträgen den Stiftungszweck zu bedienen. Das Vermögen darf nicht ausgegeben werden.
Für die Zustiftungen gelten besondere Steuervorteile, speziell im ersten Jahr der Stiftungsgründung. Eine Stiftung ermöglicht eine nachhaltige, planbare Finanzierungsunterstützung. Während Spenden nach wie vor eine wichtige Einnahmequelle für uns bleiben, sind sie aber nicht vorhersagbar. Darum brauchen wir Verlässlichkeit bei der Planung des Haushaltes.

 

Welchen Zweck erfüllt unsere Stiftung?

In der Präambel der Satzung heißt es: „Zweck der Stiftung ist die Förderung der kirchlichen und diakonischen Arbeit in der Kirchengemeinde und der Erhalt der kirchlichen Gebäude. Alle Personen, die durch die Förderung dieser Arbeit helfen wollen, die Selbstständigkeit der Evangelischen Kirchengemeinde Jüchen zu sichern, sind herzlich eingeladen durch Zustiftungen, Vermächtnisse und Spenden dieses Werk zu unterstützen.“
Weiter heißt es in § 2 (3): „Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • die Unterstützung der Verkündigung, Seelsorge und Diakonie
  • die Unterstützung der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren
  • den Erhalt der kirchlichen Gebäude, insbesondere des Ensembles der historischen Hofkirche Jüchen…“

Leitung

Die Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Jüchen ist eine unselbstständige kirchliche Stiftung mit Sitz in Jüchen. Ein Stiftungsrat, bestehend aus vier Personen, steht ihr vor. Die Gesamtleitung liegt allerdings beim Presbyterium.
Der Stiftungsrat arbeitet ehrenamtlich, verwaltet das Stiftungsvermögen, beschließt zum Jahresende die Verwendung des Ertrages, lädt die Stifterinnen und Stifter zu einer jährlichen Zusammenkunft ein und stellt die Zuwendungsbestätigungen aus.

Anstelle eines Schlusswortes

Wenn Ihnen unser Gemeindeleben langfristig am Herzen liegt und Sie den Stiftungszweck mittragen wollen, dann können Sie uns gerne unterstützen!
Werden Sie ZustifterIn! Herzlichen Dank!

Brauchen Sie mehr Informationen oder wünschen Sie eine Kopie der Satzung, dann sprechen Sie unser Presbyterium an.

Unsere Bankverbindung:
IBAN: DE49 3055 0000 0093 3391 58
Sparkasse Neuss
Stichwort „Stiftung“