Presbyteriumswahl 2024

Am 18.02.2024 werden in der Rheinischen Landeskirche wieder die Leitungsgremien der Kirchengemeinden gewählt. Im Vorfeld müssen Beschlüsse gefasst und der Gemeinde zur Kenntnis gebracht werden. Gerne informieren wir darüber: Für die Amtszeit 2024 bis 2028 wird die Zahl der Presbyterinnen und Presbyter der Ev. Kirchengemeinde Jüchen auf 8 festgelegt. Dazu kommen 2 zu wählende beruflich Mitarbeitende. Es wird zwei Wahlbezirke geben, in denen je 4 Presbyter zu wählen sind. Zwei Wahlvorstände, bestehend aus je drei Personen werden die Wahl  beaufsichtigen. Diese endet statt im Gemeindehaus Jüchen, Markt 33 bzw. im Gemeindehaus Otzenrath, Hofstraße 60, jeweils von 9:30 bis 14:30 Uhr. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden sich am 24.09.2023 in der Gemeindeversammlung, anschließend an den Gottesdienst in Jüchen, vorstellen. Die Einführung des neuen Presbyteriums ist am 10.03.2024 in Otzenrath.

Wer kann wählen? Wer Mitglied der Kirchengemeinde ist, konfirmiert wurde oder Konfirmierten gleichgestellt und mindestens 16 Jahre alt ist. Wer kann gewählt werden? Nach den  Bestimmungen der Kirchenordnung sind dies Mitglieder der Kirchengemeinde, die wahlberechtigt sind, die zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, nicht älter als 75 Jahre sowie konfirmiert oder Konfimierten gleichgestellt sind.

Wann können Personen benannt werden? Beginn des Wahlvorschlagsverfahrens ist der 04.06.2023. Gemeindeglieder können für die Dauer von zehn Werktagen, also bis zum 15.06.2023 einschließlich Personen benennen. Sollte eine nicht ausreichende Vorschlagsliste zustande kommen, können in der Zeit vom 17. bis 24.09.2023 weitere Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden. Wir bitten hiermit unsere Gemeindemitglieder Vorschläge zu machen und sich an der Wahl aktiv zu beteiligen! Wir bedanken uns ganz herzlich für die wahrgenommene
Verantwortung!

Zum Schluss nochmals aufgreifend die Frage der Eignung für den Dienst der Gemeindeleitung: Ein Presbyterium ist nicht mit einem Verwaltungs- oder Aufsichtsrat gleichzusetzen, obwohl es auch ähnliche Aufgaben wahrnimmt. Dennoch ist es zuerst, da es einer Glaubensgemeinschaft vorsteht, geistliches Gremium. Insofern hat das christliche Bekenntnis hohe Bedeutung. Mitglieder des Presbyteriums sollten neben der Bereitschaft zur Kandidatur religiöse Prägung mitbringen, eine positive Afnität zum Gottesdienst oder zumindest eine erkennbare Offenheit, sich auf
das Zentrum von Kirche einzulassen und darin zu wachsen.