Nach der Fusion der Evangelischen Kirchengemeinden Jüchen und Otzenrath-Hochneukirch ist die neue Evangelische Kirchengemeinde Jüchen nunmehr als Eigentümerin und Trägerin der Evangelischen Friedhöfe in Jüchen, Otzenrath, Hochneukirch und Hackhausen unter anderem verantwortlich für die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen.
Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) die Friedhofsträger einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabsteine überprüfen. Die Prüfung erfolgt dabei gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) der Gartenbauberufsgenosssenschaft.
Diese Überprüfung ist wichtig, da Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk die Standsicherheit von Grabsteinen erheblich beeinträchtigen können, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzarbeiten genügen, um den Stein ins Wanken oder zum Umsturz zu bringen.
Um mögliche Gefahren zu erkennen, führt die Friedhofsverwaltung daher nach der Frostperiode die vorgeschriebene Überprüfung der Standsicherheit aller Grabsteine auf den Evangelischen Friedhöfen in Jüchen, Otzenrath, Hochneukirch und Hackhausen durch.
Sollten Grabsteine nicht standsicher sein, wird die Friedhofsverwaltung die nutzungsberechtigte Person als Eigentümer des Grabsteins informieren und auffordern, die Mängel umgehend fachgerecht durch einen zugelassenen Gewerbetreibenden beheben zu lassen. Darüber hinaus wird vor Ort ein Aufkleber an nicht mehr standsicheren Grabsteinen angebracht. Ist Gefahr in Verzug, wird der Grabstein aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung gesichert oder umgelegt.
Die Überprüfung der Grabmalstandfestigkeit findet in den Wochen nach Ostern statt.

